Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WINDISCH IMMOBILIEN
Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebotes Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Windisch Immobilien und dem Adressaten, dem das Angebot unterbreitet wird.
Unsere Immobilienangebote sind allein für Sie persönlich und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Geben Sie das Angebot gleichwohl weiter und kommt es infolge der unbefugten Weitergabe zu einem Vertrag, sind Sie uns zum Schadenersatz in Höhe der entgangenen Courtage verpflichtet.
Unsere Angaben beruhen auf Informationen, die uns von Dritten erteilt werden. Dies betrifft insbesondere Angaben in Prospekten, Exposes, Zahlenmaterial etc. Wir haften deshalb nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden- Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Ein Zwischenverkauf bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Ist Ihnen eine von uns nachgewiesene Abschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet. uns dies unter Angabe der Vertragsbedingungen unverzüglich mitzuteilen und an uns die Vermittlungscourtage zu zahlen.
Ein Courtageanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.
Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Käufer bei wirksamem Abschluss des Vertrages, die übliche Maklercourtage in Höhe von 3 % zzgl. gesetzt. Mehrwertsteuer an uns zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluß erst nach Auftragsbeendigung erfolgt.
Als unabhängiger Makler können wir sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck, soweit gesetzlich zulässig.