WINDISCH IMMOBILIEN- Grundstück mit vielen Möglichkeiten - Verkauf im Angebotsverfahren
Grundstück in 81249 München / Langwied
WINDISCH IMMOBILIEN verkauft im Alleinauftrag ein Grundstück in München-Langwied.
Es besteht Baurecht nach §34 BauGB.
Derzeit ist das Grundstück mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut, die nicht mehr als erhaltungswürdig betrachtet werden. Die geschätzten Abrißkosten liegen bei ca. 80.000 €.
Die uns übermittelnden Angaben zum Grundstück sind wie folgt:
- die Grundflächenzahl (GRZ) ist nicht festgelegt
- die Gebäudegrundfläche beträgt etwa 345 m²
- die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ebenfalls nicht festgelegt
- die Geschossfläche (GF) beträgt ca. 690 m²
- die daraus resultierende Wohnfläche beträgt ca. 700 m² (ohne Terrassen, Balkone, KG Flächen, Erker, inkl. Flächen im DG)
- Art der baulichen Nutzung: entsprechend tatsächlicher vorhandener Nutzungen
Mögliche Bebauung/Nutzung beider Baukörper:
Variante 1: 2 Einfamilienhäuser, zzgl. Nutzfläche im Kellergeschoss
Variante 2: 2 Doppelhäuser (wie dargestellt mit je 2 Stellplätzen je Wohneinheit) zzgl. Nutzfläche im Kellergeschoss
Variante 3: 2 Mehrfamilienhäuser, zzgl. Nutzfläche im Kellergeschoss
- die Bruttogrundfläche beträgt etwa 1.035 m² (ohne Terrassen, Balkone, KG Flächen, Erker, inkl. Flächen im DG)
- Dachform / Dachneigung: kein Einfügekriterium nach §34 BauGB Abs. 1
- Wand-/Traufhöhe: entsprechend umliegender Bebauung
- Firsthöhe: entsprechend umliegender Bebauung
Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr! Es sollte in jedem Fall eine Bauvoranfrage gestellt werden, dies ist bislang noch nicht erfolgt.
ANGEBOTSVERFAHREN
Dieses Objekt wird im sog. Angebotsverfahren mit einem Mindestgebot in Höhe von 2.400.000 € angeboten. Interessenten teilen wir auf Anfrage gerne die Anschrift mit. Hierzu bitten wir aber im Vorfeld um Ihre vollständigen Angaben, wie Name, Anschrift und Telefonnummer.
Wichtiges zum Ablauf des Angebotsverfahrens:
Weder vor noch während der Besichtigung wird von unserer Seite ein Verkaufspreis genannt. Nur der Interessent bestimmt, welches Gebot er abgibt. Sein Gebot muss der Interessent im Anschluss an die Besichtigung, spätestens jedoch innerhalb der vorher festgesetzten Angebotsfrist, schriftlich einreichen. Der Verkauf im Angebotsverfahren erfolgt nach einer Besichtigung, Eigentümerzustimmung vorbehalten.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Versteigerung oder Auktion. Der Eigentümer ist nicht gezwungen zu veräußern. Es muss nicht an den Höchstbietenden verkauft werden.
Haftungsausschluss: Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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