WINDISCH Immobilien - Grundstück für Einfamilienhaus in Bestlage von Eichenau
Grundstück in 82223 Eichenau
Hinweis: Innenaufnahmen finden Sie unter www.immogeno.de und unter www.windisch-immobilien.de
Windisch Immobilien verkauft im Alleinauftrag ein großes Grundstück, welches zentral und dennoch sehr ruhig in Eichenau liegt.
Die hier angebotene Grundstückshälfte mit Süd-Ost-Ausrichtung hat eine Fläche von ca. 502 m².
Das Grundstück kann mit einem mit Einfamilienhaus bebaut werden. Zur besseren Darstellung haben wir eine max. Bebaubarkeit mithilfe eines ansässigen Architekten dargestellt.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 34 vom 30.06.1995 und die derzeit gültige Ortsgestaltungssatzung von Eichenau. Das Grundstück liegt im "allg. Wohngebiet", es dürfen zwei Vollgeschosse bei einer GRZ von 0,30 und einer GFZ von 0,35 errichtet werden, wobei der Bauraum eine Länge von 22m und eine Tiefe von 12m Tiefe aufweist.
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den amtl. Lageplan und den Bebauungsplan Nr. 34 zu.
Das Panoramabild mit der Umgebung finden Sie hier: https://fairfleet360.com/sample/360panorama/5de8e58d264541b4a3f81d3b/
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, E-mail). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns WINDISCH IMMOBILIEN, Industriestraße 31 in 82194 Gröbenzell (Telefon: 08142/464703-0, Fax: 08142/464703-9, Email: service@windisch-immobilien.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.