KAUFNEBENKOSTEN IN BAYERN

WIE SETZEN SICH DIE KAUFNEBENKOSTEN ZUSAMMEN?

Eine Immobilie zu kaufen, ist für viele ein großer Schritt und eine beträchtliche Investition. Abgesehen vom eigentlichen Kaufpreis fallen auch verschiedene Kaufnebenkosten an. Wir schlüsseln auf, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie viel Geld Sie für die Nebenkosten beiseitelegen müssen. Es ist wichtig, die Kaufnebenkosten zu berücksichtigen, da sie die Gesamtbelastung des Immobilienkaufs erheblich beeinflussen können.

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den größten Ausgaben beim Immobilienkauf. In Bayern liegt der Steuersatz derzeit bei 3,5% des Kaufpreises, was ihn zum niedrigsten in Deutschland macht. Diese Steuer ist bei jedem Erwerb einer Immobilie zu entrichten und muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids beglichen werden.

Notarkosten: In Deutschland ist die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar zwingend vorgeschrieben. Damit ist Ihr Kauf rechtsgültig. Das gilt sowohl für Häuser und Wohnungen als auch für Grundstücke. Die Notarkosten decken die rechtliche Prüfung und Beurkundung des Vertrages sowie die Eintragung ins Grundbuch ab. In der Regel betragen die Notarkosten etwa 1,5% des Kaufpreises. Die Gebühren für den Notar sind kommen noch die Gebühren für die Grundbucheintragung von 0,5% hinzu, sodass insgesamt mit rund 2,0% des Kaufpreises als Nebenkosten zu rechnen ist. Die Notarkosten richten sich ausschließlich nach dem Kaufpreis und nicht nach dem Aufwand des Notars. Daher entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie etwa Fragen stellen oder den Notar kontaktieren. Alle offenen Fragen sollten idealerweise vor der Vertragsunterzeichnung geklärt sein.

Maklerprovision: Ist ein Makler am Kauf der Immobilie beteiligt, wird eine Maklerprovision fällig. In Bayern liegt diese in der Regel sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bei je 2,38% bis 3,57% des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer). Seit Dezember 2020 greift das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz schreibt vor, dass Käufer von Immobilien maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen.

Finanzierungskosten: Zusätzlich zu den direkten Kaufnebenkosten können auch Kosten für die Finanzierung entstehen. Dazu zählen unter anderem Gebühren für die Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken im Grundbuch sowie die Bearbeitungsgebühren der Bank.

Modernisierungs- und Renovierungskosten: Auch wenn sie nicht zu den klassischen Kaufnebenkosten zählen, ist es oft notwendig, eine Immobilie zu modernisieren oder zu renovieren, um sie an die eigenen Wünsche anzupassen. Bei älteren Immobilien kön- nen diese Kosten oft sofort nach dem Kauf anfallen. Es ist ratsam, diese Ausgaben von vornherein einzuplanen und in die Finanzierung einzubeziehen. Zudem ist es sinnvoll, ab dem Einzug Rücklagen für zukünftige Instandhaltungen zu bilden, da einige Schäden erst nach Jahren sichtbar werden. Wenn Sie eine Wohnung kaufen, sollten Sie sich auch über die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft informieren. Diese Kosten werden über das Hausgeld abgerechnet. Daher empfiehlt es sich, die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft einzusehen.

Die gängigen Erwerbsnebenkosten in Bayern: Beim Immobilienkauf in Bayern sollten Sie zusätzlich zum Kaufpreis mit Kaufnebenkosten in Höhe von etwa 9,07% des Kaufpreises rechnen und diese in Ihre Finanzplanung einbeziehen. Eine gründliche Kalkulation sowie eine Beratung durch Notare, Makler und Finanzexperten sind entscheidend, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden

TIPP: Gesonderter Kaufvertrag

Lassen Sie fest verbautes Mobiliar wie zum Beispiel die Küche oder Schränke, welches mit der Immobilie verkauft wird, in einem gesonderten Kaufvertrag ausweisen.
So wird der Kaufpreis für die Immobilie an sich geschmälert und der Abschlag für die unverhandelbaren Kosten (Steuern, Notargebühr etc.) die sich an dem Kaufpreis messen, werden im gleichen Zuge gesenkt.

15.12.25 / WINDISCH IMMOBILIEN