Was ist beim Grillen im Garten oder auf dem Balkon zu beachten?

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Grillen macht Spaß und gehört im Sommer zu unseren Lieblingsbeschäftigungen

RÜCKSICHTNAHME BEIM GRILLEN

Mit den steigenden Temperaturen möchten viele den Tag bei einem kühlen Getränk und einer Bratwurst o. ä. gemütlich ausklingen lassen. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn z. B. wegen Geruchsbelästigungen und bezüglich der Häufigkeit. Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im eigenen Garten rein rechtlich nicht verboten. Auch eine Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht. Im Vordergrund steht jedoch stets das Gebot der Rücksichtnahme. Ferner enthalten i. d. R. auch die Hausordnung oder der Mietvertrag Bestimmungen zum Grillen, das grundsätzlich untersagt werden kann. Doch auch Eigentümer dürfen ihre Nachbarn nicht unbegrenzt einräuchern.
Die Richter des Landgerichts München haben dazu am 1.3.2023 entschieden, dass es zu unterlassen ist an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat zu grillen.
Anmerkung: Um Beschwerden zu vermeiden empfiehlt es sich, die Nachbarn über einen bevorstehenden Grillabend oder einer Grillparty zu informieren.

Muss ich beim Grillen auf Uhrzeiten achten?
Es ist ratsam, dass Grillfreunde sich an die geltenden Ruhezeiten halten. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sollte die Grillfeier in den Innenbereich verlegt werden. Während dieser Zeit sollte der Lärmpegel generell auf Zimmerlautstärke begrenzt sein. Die Ruhezeiten können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Grillen auf dem Balkon: Den Rauch vermeiden
Wer auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses grillen möchte, sollte auf die Geruchsentwicklung achten. Das lässt sich meist mit einem Elektrogrill eindämmen, denn der dicke Kohlerauch fällt dabei weg. Da Elektrogrills weniger Rauch erzeugen, ist das Grillen auf dem Balkon normalerweise unproblematisch, sofern es nicht grundsätzlich durch Ihren Mietvertrag untersagt ist.

Anregungen für umweltfreundliches Grillen

Verschiedene Arten von Grills
Es gibt verschiedene Arten von Grillgeräten, die sich in ihren Eigenschaften unterscheiden. Ein beliebtes Modell ist der Camping- oder Kugelgrill, der mit Holzkohle betrieben wird. Dieser Grill ist besonders mobil und verleiht dem Grillgut das charakteristische “Grillaroma”. Allerdings entsteht dabei oft Rauch und es dauert eine Weile, bis die gewünschte Grilltemperatur erreicht ist. Eine schnellere und rauchfreie Alternative bieten Gas- oder Elektrogrills. Der Elektrogrill kann sogar umweltfreundlich mit Ökostrom betrieben werden.

Grillkohle
Beim Kauf von Grillkohle oder -briketts ist es wichtig, auf die Kennzeichnung DIN EN 1860-2 zu achten. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass die Grillkohle frei von schädlichen Stoffen ist. Um sicherzustellen, dass die Grillkohle umweltfreundlich hergestellt wurde und kein Tropenholz oder Holz aus geschützten Urwaldflächen verwendet wurde, sollte man nach dem FSC-Siegel (Forest Stewardship Council) suchen. Eine nachhaltigere Alternative zur Holzkohle sind Kohleprodukte, die aus Abfallmaterialien wie Kokosnussschalen, Olivenresten, Maisspindeln oder alten Weinreben hergestellt werden.

Anzünder
Es wird empfohlen, anstelle von chemischen Anzündern Kaminanzünder aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden, wie zum Beispiel Holzfasern, die in Wachs getränkt sind, oder Grillanzünder auf Pflanzenbasis. Für eine verkürzte und rauchfreiere Anheizzeit sind Grillanzündkamine sehr empfehlenswert.

Grilltools
Beim Grillen werden häufig Aluminiumschalen oder Aluminiumfolie verwendet – mit negativen Folgen für die Umwelt und möglichen Gesundheitsrisiken. In vielen Marinaden sind Säure und Salz enthalten. Dies kann dazu führen, dass Aluminiumionen auf Lebensmittel übertragen werden. Eine bessere Alternative sind eingeölte große Gemüseblätter aus biologischem Anbau, wie zum Beispiel Kohl, Rhabarber, Mais oder Weinblätter. Darüber hinaus eignen sich dünne Steinplatten aus Speckstein oder Schiefer, alte Backbleche, Dachziegel, Grillsteine sowie wiederverwendbare Grillpfannen und Grillmatten.