Immobilienverkauf im digitalen Angebotsverfahren
Digitales Angebotsverfahren: Online und transparent
In der Regel wird eine Immobilie zu einem festen Verkaufspreis am Markt angeboten. Momentan wird allerdings das Angebotsverfahren immer beliebter. War es noch vor dem Zinsanstieg ein Wettstreit zwischen den Kaufinteressenten, um den Zuschlag für eine Immobilie zu erhalten, ist es heute schon fast ein „Kampf“ um den erzielbaren Marktpreis. Die Käufer sind nach wie vor vorhanden, nur haben sich die Konditionen geändert: Die Zinsen, die Pandemie, der Krieg, die steigenden Lebenshaltungskosten oder die Energiekrise u.v.m. machen es für den Normalverdiener fast unmöglich eine Immobilie zu kaufen. Andererseits orientieren sich die Vorstellungen an Preisen, die noch vor einem Jahr zu erzielen waren und die Käufer können sich das bei der aktuellen Finanzierungsrate nicht mehr leisten. Das Angebotsverfahren bietet hier eine gute Alternative, die beide Seiten zufrieden stellt und glücklich macht.
Was ist ein Angebotsverfahren?
Beim Angebotsverfahren handelt es sich um eine spezielle Verkaufsmethode für Immobilien. „3, 2, 1 … meins“ – wie Sie es von ebay kennen – so funktioniert die Vorgehensweise nicht, denn eine Immobilie ist keine Ramschware und ein Angebotsverfahren ist keine Auktion. Ein häufiger Irrtum hinsichtlich dieses Verfahrens. Die Gemeinsamkeit besteht nur darin, dass beim Angebotsverfahren jeder Interessent ein Gebot an den Verkäufer abgibt. Dieses beinhaltet den Preis, den der potenzielle Käufer zu zahlen bereit ist.
WICHTIG: Es erfolgt nicht, wie bei einer Auktion, ein Zuschlag zum Höchstgebot. Ein Angebotsverfahren ist für Eigentümer einer Immobilie nicht verbindlich. Der oder die Höchstbietende erhalten nicht automatisch den Zuschlag. Stattdessen entscheiden die Eigentümer, ob und welches Kaufangebot Sie annehmen möchten. Eigentümer sind also keineswegs zum Verkauf verpflichtet, wenn die abgegebenen Angebote nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Somit gehen Eigentümer durch das Angebotsverfahren keinerlei Risiko hinsichtlich finanzieller Verluste ein.
Der Ablauf des Angebotsverfahrens
Zunächst läuft alles wie üblich ab. Nachdem die Immobilie auf dem Markt angeboten und die Besichtigungen durchgeführt wurden, werden alle potenziellen Käufer geprüft und erhalten alle wichtigen Unterlagen zum Objekt. Anschließend haben die Interessenten die Möglichkeit, ein Kaufangebot abzugeben, das innerhalb einer gewissen Gebotsfrist einzureichen ist. Nach deren Ablauf entscheidet der Eigentümer, ob er eines der abgegebenen Angebote annehmen möchte oder nicht. Mit dem Angebotsverfahren lassen sich ebenso viele Interessenten erreichen wie mit der klassischen Verkaufsmethode.
Professionelle Wertermittlung zahlt sich aus
Ehe es darum geht, eine Immobilie zum Verkauf anzubieten, sollte man natürlich wissen, welchen Wert diese hat. Dabei gilt es, mit einem vernünftigen Grundpreis ins Rennen zu gehen. Denn nur ein leistbarer Preis ist am Markt durchsetzbar. Private Immobilienverkäufer hingegen begehen häufig den Fehler, selbst einen Angebotspreis für ihre Immobilie festzusetzen. Häufig weicht diese subjektive Einschätzung aber vom tatsächlichen und objektiven Wert der Immobilie ab. Ein häufiger Grund hierfür ist der emotionale Wert, den viele Immobilienbesitzer unbewusst ihrer Wohnung oder ihrem Haus zuschreiben. Ein angemessener und objektiver Marktpreis ist im Angebotsverfahren allerdings Voraussetzung, damit ein erfolgreicher Verkauf möglich ist. Der marktfähige Angebotspreis ist die Grundlage, damit ein Interessent sich überhaupt erst einmal mit einem Immobilienangebot auseinandersetzt.
Welche Konsequenzen bringt ein zu hoch angesetzter Angebotspreis mit sich?
Eine Immobilie, deren Wert zu hoch angesetzt ist, wird deutlich länger auf dem Markt verbleiben, ehe sich ein Käufer finden lässt. Immobilien, die sich lange auf dem Markt befinden, erscheinen weniger begehrenswert und erwecken schnell den Eindruck eines Ladenhüters. Am Ende führt dies zu einem schrittweisen Preisverfall. Man darf hierbei nicht vergessen, dass die meisten der Kaufinteressenten den Immobilienmarkt ständig beobachten und daher bestens über Angebote informiert sind.
Kosten des Angebotverfahrens
Übrigens unterscheiden sich die Kosten für das Angebotsverfahren nicht von jenen der klassischen Immobilienvermarktung, sodass in dieser Hinsicht keine zusätzlichen Belastungen für den Verkäufer entstehen.
Vorteile des digitalen Angebotsverfahrens:
- digitaler & zeitgemäßer Verkaufsprozess
- Klarheit über den wahren Marktwert der Immobilie für Käufer und Verkäufer
- transparente Preisgestaltung
Auch wir bieten gelegentlich Immobilien im Anbieterverfahren an. Schauen Sie nach in unseren Immobilienangeboten.
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06.04.23
Offenes und geschlossenes Angebotsverfahren
Das geschlossene Angebotsverfahren bietet sich bei Immobilien an, bei denen die Nachfrage eher gering ist, oder bei denen der Marktpreis unklar ist. Hier kann jeder Kaufinteressent nur ein einziges Angebot abgeben, welches unter oder über dem von dem Makler und dem Verkäufer festgelegten Richtpreis liegt. Alle Angebote sind bis zum Ende der Angebotsfrist für keine Partei sichtbar, also auch nicht für den Makler. Erst nach dem Ende der Frist erhält der Verkäufer alle Angebote und kann seine Entscheidung treffen. Der Verkäufer ist aber nicht verpflichtet ein Angebot anzunehmen. Kommt es nicht zu einem Verkauf, können noch weitere Angebotsrunden durchgeführt werden.
Immobilien bei denen eine hohe Nachfrage und viele Interessenten vorliegen, werden stattdessen über das offene Angebotsverfahren angeboten: Kaufinteressenten können ab einem festgelegten Startpreis schrittweise Gebote abgeben und beliebig häufig erhöhen. Der Gebotsverlauf ist offen einsehbar, Bieternamen sind jedoch anonymisiert. Die Angebotsfrist wird automatisch verlängert, sofern ein neues Gebot in den letzten 15 Minuten eingeht, damit jeder eine faire Chance erhält, sein bestes Angebot abgeben zu können.