Bodenrichtwerte 2024 für den Landkreis Fürstenfeldbruck

Der Gutachterausschuss für Fürstenfeldbruck hat am 14. Juni die Bodenrichtwerte für den Landkreis Fürstenfeldbruck mit Stichtag 1. Januar beschlossen. Diese Werte werden von den Mitgliedern des Gutachterausschusses nach den geltenden Vorschriften zu Beginn jedes geraden Jahres im zweijährigen Turnus ermittelt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter für erschließungsbeitrags- und abgabenfreies baureifes Bauland oder land- und forstwirtschaftliche Flächen in der jeweiligen Zone.

In einigen Gebieten bleiben die neuen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im Vergleich zum letzten Stichtag (1. Januar 2022) stabil oder sind sogar gesunken. Die Richtwerte für Gewerbeflächen entsprechen landkreisweit den vorherigen Ableitungen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurden die Werte erstmals differenzierter ermittelt, unterteilt nach Ackerland, Grünland und Forst. Daher ist ein Vergleich mit den vorherigen Bodenrichtwerten nicht sinnvoll.

Die neuen Bodenrichtwerte werden einen Monat lang kostenlos in den zuständigen Gemeinden veröffentlicht. Die Art und Weise der Veröffentlichung sowie Ort und Dauer werden von den Gemeinden ortsüblich bekannt gegeben.

Es handelt sich hierbei nicht um eine amtliche und gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskunft. Diese können auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder über die Internetseite www.boris-bayern.de angefordert werden. Nach erfolgreicher Registrierung können die Informationen dort direkt als PDF abgerufen werden.

Quelle: Amper-Kurier 13. Juli 2025

Was ist der Bodenrichtwert?

Geht es um den Preis von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet und die Frage, was den Kaufpreis dort beeinflusst, gibt der Bodenrichtwert eine Antwort. Er ist ein unverbindlicher Anhaltspunkt zur Ermittlung des Grundstückswerts und stellt einen Durchschnittswert dar, der auf den gesammelten Kaufpreisen von Grundstücken einer Gemeinde oder spezifischer Richtwertzonen basiert. Dieser Wert wird zusätzlich durch den Entwicklungszustand der Lage des Grundstücks beeinflusst.

In der Praxis ist es nicht immer möglich, den Bodenrichtwert nur anhand des Durchschnittswerts der Immobilienkaufpreise zu ermitteln. Wenn nicht genügend Kaufpreise vorhanden sind, arbeiten die Gutachterausschüsse mit Schätzwerten, die durch folgende Faktoren bestimmt werden:

  • Eigenschaften des Bauplatzes
  • Lage des betreffenden Gebiets
  • Umwelteinflüsse
  • Bodenbeschaffenheit
  • Einfall des Sonnenlichts
  • Entfernung zu größeren Straßen
  • Tragfähigkeit des Bodens

Der Bodenrichtwert dient als Hilfsmittel bei der Wertermittlung von Immobilien und als Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden.